Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

Grundsätzlich sind berufsbezogene Weiterbildungen steuerlich absetzbar. Selbständige können ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Arbeitnehmer tragen ihre Ausgaben als Werbungskosten in der Anlage N ein.

Die Fördermöglichkeiten sind in allen Bundesländern sehr unterschiedlich und ändern sich fortlaufend. Wir haben hier einige bundesweitete Datenbanken und den auf NRW bezogenen Bildungsscheck aufgeführt.

Außerdem möchten wir Sie auf das Weiterbildungsstipendium der Stiftung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ hinweisen.

Es lohnt sich aber in jedem Fall zusätzlich ein Blick auf folgende Internetseite: www.foerderdatenbank.de

 

NRW: Förderung durch den Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck unterstützte die Landesregierung in NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen wurden anfallende Kursgebühren (für Teilnahme + Prüfung) bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,00 EUR pro Bildungsscheck.

Der betriebliche Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt.

Der Individuelle Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wurde nun ebenfalls zum 30.06.2024 eingestellt.

Alle bisher ausgestellten Schecks behalten ihre Gültigkeit.

Es ist geplant, Personen mit geringerem Einkommen auch zukünftig mit 50 Prozent bis maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten zu unterstützen.

Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Herbst 2024 zur Verfügung stehen.

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

Niedersachsen: Förderung durch die NBank

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

Hamburg: Förderung durch den Weiterbildungsbonus

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

Sachsen: Förderung durch die Sächsische Aufbaubank

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

KOMPASS

KOMPASS ist ein bundesweites Förderprogramm für Solo-Selbständige. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen.

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

Das Weiterbildungsstipendium

Dieses Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge AbsolventInnen unter 25 Jahren, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben. Sie sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden.

Aktuelle Informationen und Kontaktdaten finden Sie HIER.

 

Wenn Sie von uns Nachweise brauchen, die Sie nicht auf dieser Homepage finden, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie gerne eine E-Mail an: a.rath@prolog-wissen.de

 

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